Im Kaskoschadenfall besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung. Der Versicherungsnehmer hat die Weisungen der Versicherung zu beachten.
Der Sachverständige wird im Kaskoschadenfall in der Regel von der Versicherung bestimmt.
Urteile zu den jeweiligen Sachverhalten sind unter Urteile einzusehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt auf keinen Fall ersetzen sollen und auch nicht ersetzen können.