Die doppelte Prüfung von Abgasmessgeräten wurde schon oft thematisiert. Am 02.11.2021 wurde diese Doppelprüfung (also Eichung und Kalibrierung der Messgeräte) mit einem Zusatz zur Mess- und Eichverordnung (dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung) mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Nr. 76 abgeschafft.
Die Messgeräte müssen natürlich weiterhin der Mess- und Eichvorschrift entsprechen, eine jährliche Eichung entfällt allerdings, wenn die Geräte für Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen für die amtliche Überwachung des öffentlichen Verkehrs genutzt werden.
Es wird somit lediglich die jährliche Wartung in Verbindung mit der Kalibrierung nach DIN EN/ISO 17025 gefordert. Diese wird meist am Gerät selbst angezeigt. Bei verstreichen dieser Frist sperren sich die Abgasmessgeräte meist selbst.
Aus eigener Erfahrung kann man aber leider davon ausgehen, dass die Kostenersparnis bei der Eichung von der Kalibrierung aufgehoben wird, da die Kalibriervorschriften erweitert wurden.