Die Hauptuntersuchung bezeichnet die wiederkehrende technische Überprüfung aller Fahrzeuge und ist je nach Fahrzeug in bestimmten Abständen durchzuführen. Der Nachweis der HU erfolgt mit einem Stempel in der Zulassungsbescheinigung sowie einer Plakette auf dem amtlichen Kennzeichen abgeschlossen.
Im Volksmund wird die Hauptuntersuchung auch „TÜV“ genannt, da der TÜV eine der ersten Organisation für die technische Überwachung war. Heutzutage gibt es diverse verschiedene Prüforganisationen neben dem TÜV wie unter anderem DEKRA, GTÜ und KÜS.
Zusätzlich zur Untersuchung auf Zulässigkeit und Verkehrssicherheit müssen diverse Teiluntersuchungen bei der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Diese können von dem Prüfingenieur oder einer anerkannten Werkstatt durch anerkanntes Personal durchgeführt werden. Zu diesen Aufgaben zählt unter anderem:
- Teiluntersuchung Umweltverträglichkeit und Abgasverhalten, Abgasverhalten Kraftrad (von anerkannten Werkstattpersonal oder dem Prüfer)
- Gaswiederholungsprüfung bei Fahrzeugen mit LPG- oder CNG-Gasanlage (von anerkannten Gasanlagenspezialbetrieben oder dem Prüfer)
- G607 Gasprüfung bei Wohnmobilen (von anerkannten G607 Personal)