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Schadengutachten

Gutachten zu Unfallschäden an Fahrzeugen aller ArtZur Bezifferung von Art und Umfang eines Fahrzeugschadens führen wir die neutrale und unabhängige Ermittlung der Schadenhöhe für unsere Auftraggeber durch und erstellen daraus ein unabhängiges Gutachten. Auf Grundlage dieser Kostenermittlung können die berechtigten Forderungen aus dem Schadenfall gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden.

Unsererseits werden derartige Gutachten für PKW, LKW, Motorräder, Anhänger und Sonderfahrzeuge erstellt.

Wir stehen dabei für eine unabhängige, schnelle und vollständige Erfassung der Schäden sowie der korrekten Erstellung des Gutachtens und lassen das Gutachten im Normalfall auf Ihren Wunsch direkt Ihrer Werkstatt und der Versicherung zukommen um die Reparatur so kurz wie möglich zu gestalten.

Alle Gutachten werden mit dem Audafusion System kalkuliert und händisch durch den jeweiligen Sachverständigen erstellt. Die Bewertung von Wiederbeschaffungswert und Restwert werden dabei manuell am hiesigen Markt durch Recherche bei einschlägigen Fahrzeugbörsen sowie Restwerthändlern strikt nach aktueller Rechtsprechung durchgeführt.

Als öffentlich bestellt und vereidigter Kfz-Sachverständiger stehen wir dabei natürlich für höchste Qualität und Fachwissen.

 

Wann kann ich ein Gutachten beauftragen?

Immer wenn Sie unverschuldet in ein Schadenereignis verwickelt werden steht Ihnen ab der Bagatellschadengrenze (ca. 750,00 € – weitere Informationen ) die Wahl des Gutachters frei. Weisungen der Versicherungen sind dabei nicht bindend. Da diese Grenze nur schwer zu erkennen ist beraten wir Sie dazu gern vorab per Telefon oder kostenfrei an Ihrem Fahrzeug.

Weiterhin haben Sie das Recht in jedem Fall einen Anwalt Ihrer Wahl einzuschalten und sich durch diesen juristisch Vertreten zu lassen.