Derartige Gutachten werden üblicherweise bei Streitigkeiten über die Ursache von diversen technischen Mängeln (Motoren, Getriebe, Achsen, Karosserie, Lackierung, Elektronik) erforderlich.
Üblicherweise werden diese Gutachten durch Gerichte oder Rechtsanwälte in Streitfällen oder gerichtsanhängigen Verfahren beauftragt.
Die Kosten für ein solches Gutachten werden meist von der Rechtsschutzversicherungen getragen, wenn ein öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger beauftragt wurde. Die Abrechnung erfolgt dabei auf Grundlage der geleisteten Arbeiten zuzüglich Nebenarbeiten nach derzeitigen festgelegten Stundensätzen durch das Justizvergütungs- und –
Unser öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger steht nach den Richtlinien für die öffentliche Bestellung für Objektivität, Sach- und Fachkunde, Unabhängigkeit und ist Unparteiisch. Durch ständige Weiterbildungen und Erfahrungsautauschpprogrammen mit anderen Sachverständigen wird die Sach- und Fachkunde immer auf den aktuellen Stand gehalten.